Bardo Fassbender entwickelt auf verfassungsrechtlicher, völkerrechtlicher und staatstheoretischer Grundlage den Typus des "offenen Bundesstaates" europäischer Prägung. Diesen sieht er durch eine Öffnung gegenüber der Völkerrechtsgemeinschaft gekennzeichnet, indem seine Teil - oder Gliedstaaten - wie die deutschen oder österreichischen Länder oder die schweizerischen Kantone - eigene völkerrechtliche Beziehungen zu auswärtigen Staaten und anderen Völkerrechtssubjekten unterhalten können. (Quelle: Verlag / Klappentext).